Die Bankgesellschaft Berlin symbolisiert in besonderem Maße den finanziellen und ökonomischen Bankrott, den die CDU-SPD-Koalition Berlin hinterlassen hat. Faktisch stand die Bankgesellschaft mit ihren Teilinstituten Landesbank/Sparkasse, Berliner Bank und Berliner Hypothekenbank im Jahr 2001 vor der unmittelbaren Insolvenz.
Ausgelöst durch spekulative Fonds- und Immobiliengeschäfte hätte dieser Konkurs zweifellos gravierende Konsequenzen für den Wirtschaftsstandort Berlin gehabt, denn knapp 60 % der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Berlin und rund die Hälfte der Privatkunden (deren Einlagen besonders gesichert sind) führen ihre Konto- und Kreditgeschäfte über die Institute der Bankgesellschaft. In gewisser Weise handelt es sich daher bei der Bankgesellschaft um das finanzielle Herz der Berliner Wirtschaft. Neben dieser schweren Erschütterung des Berliner Wirtschaftsstandorts hätte die Insolvenz der Bankgesellschaft allerdings auch einen besonders schweren Schaden für den Berliner Landeshaushalt ausgelöst. Hier wäre eine Belastung von mindestens 25 Mrd. Euro für den Berliner Landeshaushalt entstanden. Eine Summe, die knapp 110-mal den jährlichen Zuwendungen des Landes Berlin an die Humboldt Universität entspricht. Die Ursache für diesen sehr hohen potentiellen Schaden für das Land Berlin liegt in der Staatshaftung, die das Land Berlin für die Verbindlichkeiten der Berliner Landesbank/Sparkasse inne hat. Über die Rechtsform dieser Institute als „Anstalten öffentlichen Rechts“ garantiert das Land Berlin die Rückzahlung der Kredite und Außenstände, die diese Institute aufgenommen haben. Dies ist für öffentliche Banken durchaus üblich und ermöglicht eine besonders günstige Refinanzierung an den internationalen Kapitalmärkten. Im Fall Bankgesellschaft ist dies allerdings dafür missbraucht worden, um nahezu die gesamte Kreditaufnahme des Konzerns Bankgesellschaft über die Landesbank/Sparkasse abzuwickeln. Und dementsprechend hoch wären die Zahlungsverpflichtungen für das haftende Land Berlin geworden.
Aus diesem Grund hat sich die SPD/PDS-Landesregierung dafür entschieden, die Insolvenz der Bankgesellschaft durch eine milliardenschwere Beihilfe, die Risikoabschirmung, abzuwenden. Da die Sanierung der Bankgesellschaft sehr gut voran kommt und auch der die Krise auslösende Immobilienbereich der Bankgesellschaft sich besser entwickelt als erwartet, ist mittlerweile von einer abschließenden Gesamtbelastung des Landes Berlin von rund 5 Mrd. Euro für den Bankenskandal auszugehen. Trotz dieser enormen Summe erweist sich eindeutig, dass der Weg der Risikoabschirmung klar die weit „preiswertere“ Variante gegenüber der Insolvenz der Bankgesellschaft gewesen ist.
Dennoch verbleiben schwerwiegende Konsequenzen für das Land Berlin, die auch die Linkspartei.PDS nicht abwenden kann, denn die milliardenschweren Hilfen des Landes Berlin zur Vermeidung der Insolvenz der Bankgesellschaft haben unmittelbar andere Bankinstitute, die nationalen und internationalen Mitbewerber von Sparkasse und Berliner Bank, sowie die Europäische Kommission auf den Plan gerufen. Zweifellos stellen die milliardenschweren Zahlungen des Landes Berlin an die Bankgesellschaft eine besondere Staatsbeihilfe dar, die die Bankgesellschaft gegenüber ihren konkurrierenden Mitbewerbern bevorzugt, die eine solche Beihilfe nicht erhalten. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission die Zahlungen des Landes Berlin an die Bank zur Vermeidung der Insolvenz nur unter dem Vorbehalt genehmigt, dass das Land Berlin sein Eigentum an der Bankgesellschaft bis zum Jahr 2007 verkauft – und dies beinhaltet neben der Berliner Bank und der Berliner Hypothekenbank leider auch die Berliner Sparkasse, zu der viele Berlinerinnen und Berliner eine besondere Bindung haben.
So gerne die Linkspartei aus politischen Gründen sehen würde, dass die Sparkasse in öffentlicher Trägerschaft erhalten bleibt – an der Ausschreibung und Veräußerung der Bankgesellschaft und aller ihrer Bestandteile inklusive der Sparkasse führt kein Weg vorbei. In dieser Frage hat das Land Berlin keinerlei Verhandlungsspielraum, denn die Auflagen der Europäischen Kommission stellen materielles europäisches Recht dar, das jedes Landes- und Bundesrecht bricht.
Neben dem finanziellen Schaden für das Land Berlin bleibt deshalb als Konsequenz aus dem Bankenskandal auch der bittere Verkauf der Berliner Sparkasse. Zwar bliebe dann die Marke Sparkasse ebenso erhalten, wie das rote “S“ und auch für die zahlreichen Kunden der Sparkasse würde sich sicher nicht viel ändern, denn daran hätte ein Investor kein Interesse, allerdings läge dieses Institut unter Umständen nicht mehr in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, sondern möglicherweise der einer privaten Bank. Verhindern kann dies letztlich nur der Sparkassen- und Giroverband, indem er das beste Angebot für die Berliner Sparkasse auf den Tisch legt. Eine Entscheidung hierüber fällt voraussichtlich bis Oktober 2007.